„Auslöser für diese bevorstehende Änderung war insbesondere ein neuer Bürokratismus und andere Schwierigkeiten bei der Organisation und „Vergabe“ von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen Diese müssen nach neuem EU-Recht ausgeschrieben werden. Mit der Anhebung der Vergabegrenze, wird der Aufwand reduziert, da für Klassenfahrten zukünftig wieder der Weg der Direktvergabe möglich sein wird.“

Es erscheint höchst zweifelhaft, dass angeblich oberschwellig auszuschreibende Leistungen durch Anhebung einer landesrechtlichen Wertgrenze aus dem Oberschwellenbereich in eine Direktvergabe verwandelt werden können. Hier scheint etwas durcheinandergeraten zu sein.

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