Ein wesentliches Projekt im Sinne im Rahmen von ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ (ein Bündel an Vereinfachungsmaßnahmen auf Landesebene) sind Erleichterungen bei Vergaben. Die Federführung liegt hier im Wirtschaftsministerium, es sollen aber insbesondere auch Schulleitungen und Lehrkräfte davon profitieren. Niedersachsen gibt hierzu bekannt:
„Um die Vergabe von Aufträgen / Dienstleistungen an Dritte im Rahmen des genormten Vergabeverfahrens einfacher und schneller zu gestalten und unnötige Bürokratiehemmnisse abzubauen, werden in Kürze die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Vergabeverfahrensarten angehoben werden. Liefer- und Dienstleistungen sollen dabei bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro (statt bislang 1.000 Euro) direkt, das heißt ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, beauftragt werden können. Bei Bauleistungen soll dies bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein. Die neuen Wertgrenzen werden es ermöglichen, kleinere Aufträge effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand zu vergeben.
Auslöser für diese bevorstehende Änderung war insbesondere ein neuer Bürokratismus und andere Schwierigkeiten bei der Organisation und „Vergabe“ von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen Diese müssen nach neuem EU-Recht ausgeschrieben werden. Mit der Anhebung der Vergabegrenze, wird der Aufwand reduziert, da für Klassenfahrten zukünftig wieder der Weg der Direktvergabe möglich sein wird.
Die Anhebung der Wertgrenzen kommt aber nicht nur niedersächsischen öffentlichen Auftraggebern zugute, sondern auch den Unternehmen. Höhere Wertgrenzen können es KMU erleichtern, an der Erfüllung öffentliche Aufträge teilzunehmen, da sie weniger bürokratische Hürden überwinden müssen. Dies kann zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Markt führen.
Darüber hinaus sollen auch weitere Schwellenwerte angehoben werden. So besteht die Absicht, im Dienstleistungsbereich die Grenzen auf 50.000 Euro bei Verhandlungsvergaben und 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zu verdoppeln.
Im Baubereich möchte man freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert ermöglichen – bisher galt die 25.000 Euro-Schwelle als Einzelauftragswert. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.
Erforderlich ist für all das eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO), die alsbald vom MW im Einvernehmen mit MF und MI auf den Weg gebracht werden soll.
Durch diese Erleichterungen werden zunächst einmal die Vergabestellen des Landes und der Kommunen wie auch der Kammern erheblich entlastet. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auf die größeren und anspruchsvolleren Vorhaben konzentrieren. Vereinfacht würden damit – wie gesagt – auch das Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen, deren Aufwand minimiert wird und die sich dann auch um kleinere Aufträge bemühen können. Die geplanten Veränderungen in den Wertgrenzen führen aber insgesamt zu einer echten Entlastung für die Wirtschaft. Am Ende wird es für alle Beteiligten schneller gehen: für die Verwaltung, für die Unternehmen und letztendlich auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen kommt es im Endeffekt zugute, wenn beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern schneller beauftragt werden kann oder wenn eine Schule schneller eine bessere Ausstattung erhält.“
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
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