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UBA veröffentlicht juristische Machbarkeitsstudie über Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht eine neue Studie über die Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung. Die Studie geht der seit der Vergaberechtsreform 2016 vorgesehenen Möglichkeit nach, wonach öffentliche Auftraggebende befugt und aufgefordert sind, soziale Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Kurzbeschreibung: Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung

Das Vergaberecht sieht keine Verpflichtung von öffentlichen Auftraggebenden zur Integration von sozialen Belangen vor. Seit der Vergaberechtsreform 2016 ist allerdings klar geregelt, dass öffentliche Auftraggebende befugt und aufgefordert sind, soziale Zielsetzungen zu berücksichtigen; hierunter fallen in jedem Fall gleichstellungspolitische Aspekte.

Gleichzeitig ergibt sich aus dem Gleichstellungsrecht und insbesondere aus dem verfassungsrechtlichen Staatsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG sowie den darauf basierenden Konkretisierungen im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine grundlegende Pflicht für öffentliche Auftraggebende, die Zielsetzung der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Benachteiligungen von Frauen in all ihren Aufgabenbereichen – und so auch im Rahmen ihrer Vergabepraxis – zu beachten und einzuhalten. Den öffentlichen Auftraggebenden kommt in der Umsetzung dieser Verpflichtung ein Gestaltungsspielraum zu.

Die Möglichkeit zur Umsetzung bietet sich dabei auf allen Stufen des Vergabeverfahrens: Von der Bedarfsbestimmung über die Festlegung von Leistungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Bestimmung von Ausführungsbedingungen ist es öffentlichen Auftraggebenden möglich, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsaspekte im öffentlichen Vergabeverfahren im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zu berücksichtigen und zu implementieren.

Die Studie können Sie hier online einsehen.

Quelle: Umweltbundesamt

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2 Kommentare

  1. Rene Kieselmann

    Bei „in jedem Fall“ (und ähnlichen Ausdrücken, die eine scheinbare Klarheit ausdrücken sollten) bin ich juristisch eher misstrauisch. Wenn man sich anschaut, wie die öffentliche Infrastruktur zerfällt und Gelder für den #Bevölkerungsschutz gestrichen werden, dann fragt man sich, was der Sinn der o.g. Maßnahmen ist. Und wenn ich „öffentlichen Auftraggebenden“ lese, schließe ich den Artikel eher…

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    • Redaktion

      Vielen Dank für den Hinweis zu pauschalen Aussagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kurzbeschreibung der Studie entstammt und keine Aussage des Vergabeblogs darstellt. Dies ist durch die Quellenangabe kenntlichgemacht.

      Reply

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