Der „Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028“ liegt als Unterrichtung (20/12401) vor. Darin gibt die Bundesregierung Auskunft über die Haushaltsplanungen für dieses und die kommenden Jahre. Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erreichen, heißt es.
Für 2024 sieht der Finanzplan auf Grundlage des noch nicht verabschiedeten Nachtragshaushalts Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro vor (Nettokreditaufnahme, NKA: 50,3 Milliarden Euro). Für 2025 sind laut Haushaltsentwurf minimal niedrigere Ausgaben in Höhe von 488,6 Milliarden Euro vorgesehen (NKA: 51,3 Milliarden Euro). Der Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro (NKA: 38,6 Milliarden Euro), für 2027 in Höhe von 488,2 Milliarden Euro (NKA: 36,3 Milliarden Euro) und für 2028 in Höhe von 497,3 Milliarden Euro (NKA: 29,4 Milliarden Euro) vor. Die Nettokreditaufnahme liegt im Finanzplanungszeitraum jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.
Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 besteht laut Bundesregierung „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“, sprich: Die Ausgaben liegen noch deutlich über den erwarteten Einnahmen. In den Jahren 2026 und 2027 taxiert die Bundesregierung diesen Bedarf auf jeweils 13 Milliarden Euro, die in der Finanzplanung als „Handlungsbedarf-GMA“ (Globale Minderausgabe) ausgewiesen werden. Im Jahr 2028 liegt diese Handlungsbedarf-GMA laut Finanzplan bei rund 38,9 Milliarden Euro.
Grund dafür ist laut Bundesregierung unter anderem, dass das Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. Zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato müssten die Ausgaben danach aus dem Kernhaushalt gestemmt werden. So sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr sind dafür 44,4 Milliarden Euro veranschlagt.
Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Milliarden Euro in diesem Jahr bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen geht die Bundesregierung hingegen von sinkenden Ansätzen aus. Sie sollen von 50,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2028 sinken.
Quelle: Bundestag
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