Im April 2023 orndete die Hausleitung des BMVg an: „Ausnahmeregeln für die Bundeswehr in gesetzlichen Regelwerken sind konsequent zu nutzen. (…) Soweit bundeswehrinterne untergesetzliche Regelwerke die gesetzlichen Regelungen verschärfen, sind diese hiermit ausgesetzt.“ (siehe ). Ein Jahr später geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) der Frage nach, wie viele Regelungen nach einem Jahr Beschleunigungserlass ersatzlos gestrichen worden seien. Unter dem Titel: „Rüstungseinkauf: Tempo-Erlass wird ausgebremst – Beschleunigungserlass entpuppt sich als Bremsklotz“ kommt der BdSt zu dem Ergebnis, dass „mehr als die Hälfte, der im Sinne des Beschleunigungserlasses identifizierten Beschaffungsvorschriften, völlig unangetastet“ blieben. Nach Auffassung des BdSt zu wenig und konstatiert: „Ministerialbürokratie (ist) behäbig (…) und beim Bürokratieabbau (besteht) immer noch eine offensichtliche Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit (…).“
Quelle: BdSt
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