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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/12/2024 Nr. 68237

Nachhaltige Beschaffung: Hamburg Senat verabschiedet aktualisierten Leitfaden

Zu März 2023 hat die Bürgerschaft den Hamburger Senat beauftragt, den bereits bestehende Leitfaden für umweltgerechte Beschaffung zu einem Leitfaden für nachhaltige Beschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien als verlässliche Richtschnur weiterzuentwickeln und konsequent zur Anwendung zu bringen (s. Vergabeblog.de vom 01/03/2023 Nr. 52709). Der Senat hat nun einen Nachhaltigkeitsleitfaden für den öffentlichen Einkauf der Stadt beschlossen.

Der nun vorgelegte Leitfaden ist eine Erweiterung des seit 2016 geltenden Umweltleitfadens und berücksichtigt neben Umwelt- und Klimakriterien nun auch die soziale Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsleitfaden enthält weiterhin eine Negativliste, die z. B. den Einkauf von nicht-reparierbaren Elektrogeräten, von Torfprodukten oder Einweggeschirr ausschließt.

Das Beschaffungsvolumen der Stadt Hamburg für Waren und Dienstleistungen liegt bei über 340 Millionen Euro pro Jahr, Bauaufträge sind hier nicht eingerechnet. Das Volumen im Bund wird auf sogar 500 Mrd. Euro geschätzt. Der zuletzt 2019 überarbeitete Umweltleitfaden der FHH wurde umfangreich aktualisiert und um neue Nachhaltigkeitsaspekte erweitert.

Bei der Weiterentwicklung des Leitfadens wurden insbesondere die Produktgruppen Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel umfangreich überarbeitet, aktualisiert und insbesondere um soziale Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Dazu gab es eine enge Zusammenarbeit mit Beteiligten aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft. Auch Chemikalien, die in der Produktion oder im Gebrauch für Menschen und die Umwelt gefährlich sind, werden jetzt gesondert betrachtet. Der neue Leitfaden macht Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit sowie die Reparaturfähigkeit von Produkten zu wichtigen Einkaufskriterien. Darüber hinaus enthält der Leitfaden auch allgemeine Hilfestellungen und Vorgaben zu Gleichstellungsaspekten und fairen Arbeitsbedingungen. Um die Nachhaltigkeit im Einkauf der Stadt künftig noch gezielter messen und steuern zu können, wird ein Monitoring zur Erhebung von Daten und Kennzahlen für die nachhaltige Beschaffung aufgebaut, pilotiert und etabliert.

Die nächsten Schritte

Der Nachhaltigkeitsleitfaden gilt ab Januar 2025 verbindlich für Vergaben der Kernverwaltung, Landesbetriebe und staatlichen Hochschulen. Für öffentliche Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Künftig soll die Nachhaltigkeit im Einkauf der Stadt auch noch gezielter gemessen und gesteuert werden. Dafür wird ein Monitoring zur Erhebung von Daten und Kennzahlen für die nachhaltige Beschaffung etabliert. Der Nachhaltigkeitsleitfaden soll regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf angepasst werden.

Die Einführung des Leitfadens wird von einem umfassenden Schulungskonzept begleitet. Zusätzlich gibt es ein dauerhaftes Beratungsangebot aus der BUKEA und der Finanzbehörde für alle Beteiligten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg

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