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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/02/2025 Nr. 69588

Sachsen plant Neuerungen im Vergaberecht

Höherer Mindestlohn, weniger Bürokratie und neue Ansätze im Rettungswesen

Dresden Altstadt

Mit einem höheren Vergabemindestlohn und vereinfachten Verfahren will Sachsen die öffentliche Beschaffung modernisieren. Auch soziale Kriterien und der Bevölkerungsschutz rücken stärker in den Fokus.

Sachsen will ab dem 1. Januar 2027 einen gesetzlichen Vergabemindestlohn einführen, der 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll. Darauf einigten sich die beiden Regierungsparteien CDU und SPD. Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten, sollen zudem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt werden. Details zu den Kriterien wurden bislang nicht genannt.

Fokus auf Bürokratieabbau

Die Landesregierung plant zudem laut ihrem aktuellen Koalitionsvertrag, auf „weitere vergabefremde Kriterien“ zu verzichten. So soll der Bürokratieabbau vorangebracht werden. Darüber hinaus sollen die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb angehoben werden: Für Bauleistungen auf 155.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen auf 102.000 Euro. Diese Regelungen sollen für Landesvergaben verbindlich gelten und den Kommunen zur Nachahmung empfohlen werden.

Evaluierung und Zentralisierung im Rettungs- und Bevölkerungsschutz

Im bodengebundenen Rettungsdienst sollen die vereinbarten vergaberechtlichen Erleichterungen bis Ende 2027 evaluiert werden. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes wird zusätzlich zur Einzel- und Sammelbeschaffung die Möglichkeit einer Zentralbeschaffung für standardisierte Fahrzeuge eingeführt.

Quelle: Vergabe24

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