Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) hat einen umfassenden Projektbericht veröffentlicht, der öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Vergabe von Dienstleistungen unterstützen soll. Ziel ist es, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker in Vergabeverfahren zu verankern. Der Bericht richtet sich an Bund, Länder und Kommunen und beleuchtet sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch konkrete Anwendungsfälle in den Bereichen IT-Weiterbildung und Transportdienstleistungen.
Die öffentliche Beschaffung von Dienstleistungen stellt besondere Herausforderungen dar, da sie sich grundlegend von der Vergabe materieller Produkte unterscheidet. Dienstleistungen bestehen oft aus verschiedenen Leistungsbestandteilen, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen können – sei es der Energieverbrauch, der Einsatz von Ressourcen oder die Arbeitsbedingungen des Personals. Der neue Projektbericht soll öffentlichen Auftraggebern helfen, Nachhaltigkeitskriterien systematisch in ihre Vergabepraxis zu integrieren. „Aus Sicht der KNB bietet der Projektbericht erstmals eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema Dienstleistungen und nachhaltige öffentliche Beschaffung“, sagt Ilse Beneke, Leiterin der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung. Erarbeitet wurde der Bericht im Auftrag der KNB vom Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) gemeinsam mit Ramboll Management Consulting – civity. Die Veröffentlichung ist in drei Teile gegliedert, die unterschiedliche Aspekte der nachhaltigen Vergabe von Dienstleistungen beleuchten.
Drei zentrale Themenbereiche des Berichts
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Teil A gibt eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt dar, welche Spielräume öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten haben. Neben Bundesvorgaben werden auch Regelungen auf Länderebene analysiert.
- Teil B geht detailliert auf Nachhaltigkeitskriterien ein, die in Vergabeverfahren eine Rolle spielen können. Dabei werden verschiedene Ebenen betrachtet – von Mindestanforderungen über Ausführungsbedingungen bis hin zu Zuschlagskriterien.
- Teil C zeigt anhand der Sektoren IT-Weiterbildung und Transportdienstleistungen, wie nachhaltige Kriterien in Ausschreibungen konkret formuliert und umgesetzt werden können.
Welche Nachhaltigkeitskriterien sind entscheidend?
Der Bericht stellt eine Reihe von sozialen und ökologischen Kriterien vor, die bei der Vergabe von Dienstleistungen berücksichtigt werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Inklusion und Barrierefreiheit
- Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten
- Umweltmanagementmaßnahmen und Ressourcenschonung
- Einsatz erneuerbarer Energien
- CO₂-Reduktion und nachhaltige Mobilitätslösungen
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Diese Kriterien können entweder als verpflichtende Mindestanforderungen in Ausschreibungen aufgenommen oder als Zuschlagskriterien genutzt werden, die in die Angebotsbewertung einfließen.
Praxisbeispiele für nachhaltige Vergaben
Um die praktische Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien zu veranschaulichen, konzentriert sich Teil C des Berichts auf zwei Dienstleistungsbereiche: IT-Weiterbildung und Transportdienstleistungen. Dazu wurden Marktteilnehmer befragt, um ein besseres Verständnis für die Auswirkungen nachhaltiger Vergabepraktiken zu gewinnen. Auf Grundlage dieser Erhebungen wurden Formulierungshilfen für Ausschreibungen entwickelt, die Auftraggeber direkt nutzen können. Diese Formulierungsvorschläge werden in den Anhängen III und IV tabellarisch zusammengefasst und bieten eine schnelle Orientierungshilfe für die Praxis.
Quelle: Beschaffungsamt des BMI – Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
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