Die Europäische Union hat ihre Mustervertragsklauseln für die Beschaffung von Künstlicher Intelligenz (KI) überarbeitet. Die neuen Regelungen, die an das EU AI Act angepasst wurden, sollen öffentlichen Auftraggebern helfen, KI-Lösungen verantwortungsvoll einzukaufen.
Der EU AI Act, das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI, wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Vorschriften gelten schrittweise ab 2025. Ziel ist es, den Einsatz von KI in der EU sicher und rechtskonform zu gestalten. Bereits am 29. September 2023 hatte die Community of Practice Modellklauseln für KI-Beschaffungen veröffentlicht. Diese wurden nun aktualisiert, um die neuen Anforderungen des EU AI Act vollständig zu berücksichtigen.
Drei zentrale Neuerungen
Die neuen Vertragsklauseln enthalten:
- Eine vollständige Version für Hochrisiko-KI, die mit dem EU AI Act abgestimmt ist.
- Eine flexible Version für nicht-hochriskante KI, die an spezifische Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Einen Kommentar, der erläutert, wie die Klauseln in der Praxis angewendet und angepasst werden können.
Die überarbeiteten Vertragsklauseln sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sollen jedoch zeitnah in alle EU-Sprachen übersetzt werden.
Plattform für Best Practices
Öffentliche Auftraggeber, die KI-Lösungen testen oder bereits einsetzen, werden dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen auf Public Sector Tech Watch, einer von der Europäischen Kommission verwalteten Wissensplattform, zu teilen. Ziel ist es, einen Austausch über bewährte Verfahren und Herausforderungen im Bereich der KI-Beschaffung zu ermöglichen.
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