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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/03/2025 Nr. 70514

Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags legt Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau bei Bauvorhaben vor

Schnellere Genehmigungen, Digitalisierung und Überprüfung des Bau- und Planungsrechts

 Bürokratie

Die Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“ des Bayerischen Landtags hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Wohnungs-, Infrastruktur- und Investitionsvorhaben vorgelegt. In ihrer Sitzung vom 13. März 2025 haben die Mitglieder einstimmig bzw. mehrheitlich insgesamt 22 Handlungsempfehlungen entschlossen, die auf strukturelle Vereinfachungen und mehr Effizienz abzielen.

Zu den zentralen Empfehlungen des Gremiums, das aus 9 Abgeordneten aller Fraktionen sowie 7 externen Experten besteht, zählt die Vereinfachung des Vergaberechts. Die Kommission begrüßt die bisherigen Modifizierungen durch die Staatsregierung, fordert jedoch weitere Erleichterungen – etwa durch flexiblere Vorgaben für Planungsleistungen oder die Möglichkeit gewerkeweiser Ausschreibungen. Auch das Fördersystem soll entbürokratisiert werden: Statt zahlreicher Einzelprogramme sollen größere Pauschalförderungen treten, mit vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren. Förderbeträge unter 25.000 Euro sollen künftig keiner regulären Verwendungsnachweisprüfung mehr unterliegen.

Baurecht modernisieren, Standards überprüfen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reform des Bau- und Planungsrechts. So sollen kostensparende Standardbauten für kommunale Einrichtungen wie Schulen und Kitas gefördert und der Gebäudetyp E als Alternative im Baugesetzbuch verankert werden. Technische Vorschriften, insbesondere DIN-Normen, das Werkvertragsrecht sowie brandschutzrechtliche Anforderungen sollen kritisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Schnellere Genehmigungen und mehr Digitalisierung

Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, schlägt die Kommission unter anderem zentrale Abstimmungsrunden der Fachbehörden sowie eine Begrenzung des gerichtlichen Prüfungsumfangs bei Normenkontrollverfahren vor. Langfristig sollen Baugenehmigungen vollständig digitalisiert werden. Bis 2030 soll der Grundsatz „Digital Only“ gelten. Auch die automatische Prüfung einfacher Bauanträge im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne – etwa im Sinne eines „print@home“-Verfahrens – wird angestrebt.

Konfliktpunkte bei Umweltrecht und Denkmalschutz

Mehrere Vorschläge betreffen den Umgang mit Umwelt- und Naturschutzrecht. So soll das Verbandsklagerecht überprüft, der Artenschutz stärker auf Gattungsschutz ausgerichtet und eine praxistaugliche Handhabung von Ausgleichsflächen ermöglicht werden. Auch der Denkmalschutz soll pragmatischer gestaltet werden, um schneller neuen Wohnraum schaffen zu können. Einige dieser Punkte wurden jedoch kontrovers diskutiert und nicht von allen Fraktionen unterstützt.

Quelle: Bayerischer Landtag

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