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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/04/2025 Nr. 70701

Niedersachsen: Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht

Gesetzesnovelle und neue Wertgrenzen sollen Tarifbindung stärken und Vergabeverfahren vereinfachen

Hannover

Das Landeskabinett in Niedersachsen hat den Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Parallel wurde ein Vorschlag zur Anpassung der Wertgrenzenverordnung in die Ressortabstimmung gegeben. Ziel beider Maßnahmen ist es, die öffentliche Auftragsvergabe des Landes neu zu regeln und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.

Kern der geplanten Gesetzesänderung ist die Vorgabe, dass öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Auftraggeber künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die tarifgebundene Löhne zahlen. Unternehmen müssen bei der Angebotsabgabe künftig eine Erklärung abgeben, dass sie die tariflich festgelegten Entgelte zahlen. Grundlage ist ein per Rechtsverordnung festgelegter Branchentarifvertrag. Dieses sogenannte Verordnungsmodell soll für Klarheit und rechtliche Verbindlichkeit sorgen.

Landeskontrollstelle geplant

Zur Kontrolle der Einhaltung ist die Einrichtung einer Landeskontrollstelle vorgesehen. Diese soll stichprobenartige und anlassbezogene Prüfungen durchführen und dabei über hoheitliche Befugnisse verfügen. Ziel ist eine wirksame Überwachung insbesondere im kommunalen Bereich.

Wertgrenzen für Direktvergabe sollen steigen

Parallel zur Gesetzesnovelle wird eine Änderung der niedersächsischen Wertgrenzenverordnung vorbereitet. Die Direktauftragsgrenze soll nach Zustimmung aller Ressorts landesweit einheitlich von derzeit 1.000 Euro (für Liefer- und Dienstleistungen) und 3.000 Euro (für Bauleistungen) auf künftig 20.000 Euro angehoben werden.

Sonderregelung für Schulen

Für Schulen sollen die Wertgrenzen darüber hinaus auf bis zu 100.000 Euro steigen. Damit sollen insbesondere kleinere Aufträge, etwa im Zusammenhang mit Klassenfahrten, Ganztagsangeboten oder Schulveranstaltungen, schneller und ohne aufwändige Ausschreibungsverfahren vergeben werden können.

Behörden sollen entlastet werden

Die Anpassung soll nach Angaben des Landes nicht nur Schulen, sondern auch Kommunen und Landesbehörden entlasten, insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen. Die geplanten Änderungen stehen nun zur abschließenden Abstimmung in den Landesressorts.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

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