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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/04/2025 Nr. 70756

Brandenburg führt erstes zentrales Digitalbudget ein

Digitalisierung soll landesweit effizienter und koordinierter werden

Brandenburg Landtag

Brandenburg hat ein zentrales Digitalbudget beschlossen. Der entsprechende Beschluss fiel in einer Sondersitzung des Kabinetts im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/26. Ziel ist es, die Digitalausgaben des Landes gebündelt, strategisch und effizienter zu steuern.

Künftig werden die Ausgaben für Digitalisierungsprojekte ressortübergreifend im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung zusammengeführt. Ein eigens eingerichteter Lenkungskreis auf Staatssekretärsebene soll regelmäßig über die Verwendung der Mittel beraten und Entscheidungen vorbereiten. Damit will die Landesregierung zentrale Vorhaben wie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die Registermodernisierung und Projekte im Bereich Künstliche Intelligenz auf einer gemeinsamen technischen und organisatorischen Grundlage voranbringen.

Förderung zentraler und fachbezogener Digitalvorhaben

Das Digitalbudget soll sowohl zentrale als auch ressortspezifische Projekte fördern. Neben Basiskomponenten wie dem Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB) oder der elektronischen Bezahlplattform werden auch offene Daten, KI-Anwendungen und die DigitalAgentur Brandenburg finanziert. Darüber hinaus sollen digitale Vorhaben in Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur unterstützt werden.

Umsetzung eines Koalitionsvorhabens

Mit der Einführung des Digitalbudgets setzt die Landesregierung ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag von SPD und BSW um. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war ein Konzept zur Erfassung der Digitalausgaben entwickelt worden. Laut Landesregierung orientiert sich Brandenburg an erfolgreichen Beispielen anderer Bundesländer, um die Digitalisierung zielgerichtet und koordiniert voranzutreiben.

Mehr Transparenz und Effizienz im Haushalt

Sämtliche Digitalausgaben sollen künftig im Haushalt systematisch erfasst und gekennzeichnet werden. Die Landesregierung erhofft sich dadurch mehr Transparenz und eine bessere Grundlage, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Quelle: Landesregierung Brandenburg

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