„Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel – eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. (…).“ leitet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ein. Die Tätigkeit der Vergabekammern hat es in diesem Jahr auch in die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes geschafft. In Zahlen: 2024 wurden 124 (+19 zum Vorjahr) Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Vergabekammern haben 55 Sachentscheidungen getroffen und in 24 Fällen wurde gegen die Entscheidung der Vergabekammern sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
Den Bericht der Vergabekammern finden Sie auf Seite 73 des Jahresberichts:
Quelle: Bundeskartellamt
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