Gestern wurde die Ressortabstimmung zum Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht hierin „einen großen Schritt in Richtung tariflich abgesicherte Löhne und Arbeitsbedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes“, was vom DGB ausdrücklich begrüßt wird.
Der DGB führt hierzu weiter aus:
Dieses Gesetz wird für mehr fairen Wettbewerb sorgen. Es ist ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Tarifbindung. Beides ist schon deshalb so wichtig, weil der Bund in den kommenden Jahren massive Investitionen tätigen wird. Umso unverständlicher ist es, dass die Tariftreuepflicht nicht für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr gelten soll. Denn Billigstangebote dürfen nicht länger den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten. Vielmehr geht es darum, tarifgebundene Unternehmen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind, zu fördern. Gute, tarifvertragliche Löhne tragen nicht zuletzt auch zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Wir setzen uns für ein umfassendes, bürokratiearmes Gesetz ein.
Allerdings ist die jetzt vorgesehene Regelung, nach der das Gesetz nur bei Aufträgen ab 50.000 Euro gelten soll, zu hoch. Im Schnitt würden damit 27,5 Prozent der jährlich gut 22.000 vom Bund vergebenen Aufträge nicht unter die Tariftreuebestimmungen fallen. Ebenso kritisch zu sehen ist, dass tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeiten erst nach mehr als zwei Monaten Auftragsdauer gelten sollen. Eine weitere, erhebliche Einschränkung betrifft die sehr eng gefasste Definition zum Auftragsgegenstand: So sollen vor allem Lieferleistungen vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht erfasst werden.“
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
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