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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/10/2025 Nr. 72400

Gesetz zur beschleunigten Beschaffung bei der Bundeswehr – 1. Lesung am 10.10.

PolitikDas Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung (21/1931) „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der Bundestag will am Freitag in erster Lesung über die Vorlage beraten.

Der notwendige rasche Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr dürfe nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Durch das Gesetz könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, sollen Regelungen eingeführt werden, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken.

Quelle: Bundestag

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