Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt ist zwar zurückgegangen, gibt aber nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs nach wie vor Anlass zur Sorge. In ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht weisen die Prüfer auch auf die Risiken hin, die sich aus der zunehmenden Belastung durch die Verschuldung und deren Auswirkungen auf künftige Haushalte und den Handlungsspielraum der EU ergeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Gestaltung des nächsten EU-Haushaltszeitraums ab 2028 fordern die Prüfer ein stärkeres Augenmerk auf Leistungsmessung, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die geschätzte Fehlerquote wesentlich und die Fehler weit verbreitet waren. Daher haben sie im sechsten Jahr in Folge ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben der EU abgegeben. Auch dieses Mal war die geschätzte Gesamtfehlerquote erneut in erster Linie auf fehlerhafte Zahlungen bei den Ausgaben der EU-Kohäsionspolitik zurückzuführen. In diesem Bereich lag die Fehlerquote 2024 bei 5,7 % (2023: 9,3 %). Am häufigsten hängen Fehler innerhalb des EU-Haushalts nach wie vor mit nicht förderfähigen Projekten und Kosten sowie mit Verstößen gegen die Vergabevorschriften bei öffentlichen Aufträgen zusammen. Zum ersten Mal seit 2016 bestimmten die Prüfer auch eine Fehlerquote für die Gelder, die zur Unterstützung von Regionen und Ländern außerhalb der EU bereitgestellt wurden.
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Quelle: Europäischer Rechnungshof
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