Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
| Anwendungsbereich | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
| Klassische Richtlinie (2014/24/EU) | ||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen | ||
| – zentrale Regierungsbehörden | 143.000 EUR | 140.000 EUR |
| – übrige öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR | 216.000 EUR |
| Konzessionen (2014/23/EU) | ||
| Konzessionen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) |
||
| Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen | 443.000 EUR | 432.000 EUR |
Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
- Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
- Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
- Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150
Eine Änderung der Richtlinie 2009/81/EG (zuletzt wurden dort die Wertgrenzen mit der Verordnung (EU) 2023/2510 angepasst) wurde – soweit ersichtlich – noch nicht im OJ veröffentlicht. Eine entsprechende Veröffentlichung dürfte zeitnah folgen.
Die vom GPA nicht erfassten Schwellenwerte für Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (750.000 EUR) sowie nach Anhang XVII 2014/25/EU (1.000.000 EUR) wurden nicht angepasst. Grund hierfür dürfte sein, dass es mangels Bezug zum GPA keinen regulatorischen Anpassungsbedarf gibt. Dies gilt ebenso für die Wertgrenze der sogenannten „Kleinstlose“ nach § 3 Abs. 9 VgV von 80.000 EUR und 1.000.000 EUR.
Wie immer gilt es zu beachten, dass die Schwellenwerte ohne nationale Umsatzsteuer gelten, vgl. Art. 4 Richtlinie 2014/24.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.
Kein EUR?
Die amtliche Umrechungstabelle wurde ebenfalls aktualisiert (OJ L – C/2025/5732) und kann hier abgerufen werden.
Quelle: Amtsblatt der EU
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