Das Bundesverteidigungsministerium kann in den kommenden Haushaltsjahren mit rund 7,8 Milliarden Euro gegebenenfalls die Beschaffung einer alternativen Plattform zur Fregatte 126 angehen. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Donnerstag. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu Änderungsanträge zum Verteidigungsetat und dem Sondervermögen Bundeswehr vorgelegt, mit denen im Einzelplan und im Sondervermögen neue Titel aufgenommen wurden.
Eigentlich plant die Bundeswehr, Fregatten des Typs 126 zu beschaffen. Dafür gibt es auch entsprechende Haushaltsansätze. Allerdings gibt es in dem Beschaffungsprojekt erhebliche Verzögerungen.
Laut Koalitionsanträgen sollen für die mögliche Beschaffung der alternativen Plattform 2026 zunächst 724,7 Millionen Euro aus dem Sondervermögen fließen können, für 2027 sind zudem 878,2 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Ab 2028 soll die Finanzierung dann aus dem Kernhaushalt erfolgen: Dafür sind insgesamt 6,2 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan veranschlagt, die bis einschließlich 2033 verausgabt werden sollen.
Bevor die Mittel genutzt werden können, muss aber der Haushaltsausschuss eine in dem Sondervermögen ausgebrachte Sperre aufheben. Auch die bereits bestehenden Ansätze für die eigentliche Beschaffung der Fregatte 126 sind im Haushalt 2026 und im Sondervermögen qualifiziert gesperrt. Damit wird ein Beschluss des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2025 fortgeschrieben.
Den Einzelplan des Verteidigungsministeriums für 2026 samt Wirtschaftsplan des Sondervermögens billigte der Ausschuss nach Aussprache mit Bundesminister Boris Pistorius (SPD) mit Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zuvor hatte der Ausschuss etliche Änderungen am Einzelplan und am Wirtschaftsplan auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums sowie der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen, Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit.
Die Änderungen betreffen insbesondere Beschaffungsvorhaben und die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren. Hier gibt es deutliche Verschiebungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. Deutlich angehoben wurde beispielsweise der Ansatz für den „Betrieb des Bekleidungswesens“. Aufgrund Mehrbedarfs für das Projekt „FASER“ wurde die Ansatz gegenüber dem Entwurf um 2,4 Milliarden Euro auf 3,9 Milliarden Euro angehoben. In den Haushaltsjahren 2027 bis 2034 sind weitere 18,7 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung gebunden, im Entwurf waren es 321 Millionen Euro.
Bedeutend weniger Mittel werden im nächsten und in den kommenden Haushaltsjahren beispielsweise für die „Beschaffung von Munition“ zur Verfügung gestellt. 2026 stehen dafür 8,9 Milliarden Euro im Haushaltsplan, das sind 3,7 Milliarden Euro weniger als bislang geplant. Die Verpflichtungsermächtigung für diesen Titel fällt mit 56,1 Milliarden Euro um 14,2 Milliarden Euro geringer aus als bisher geplant. Betroffen sind die Haushaltsjahre 2027 bis 2037. Der Haushaltsausschuss hatte diesen Titel bereits in der ersten Beratung geringfügig gekürzt.
Die Koalitionsfraktionen setzten in der Bereinigungssitzung neben den neuen Ansätzen für die alternative Plattform zur Fregatte 126 einige weitere Anpassungen durch. Im Sondervermögen sollen im kommenden Jahr zusätzliche 273 Millionen Euro – und damit insgesamt 1,5 Milliarden Euro – für wehrtechnische Forschung und Erprobung zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen laut Änderungsantrag vier Projekte der European Space Agency unterstützt werden. Die Gegenfinanzierung der beiden Erhöhungen im Sondervermögen nimmt die Koalition durch eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe vor.
Im Kernhaushalt setzte die Koalition zudem noch einen Zuschuss im nächsten Jahr an das „Progressive Zentrum“ in Höhe von 650.000 Euro durch. Laut Änderungsantrag soll damit ein Projekt zu „essenziellen gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“ gefördert werden. Die Gegenfinanzierung zu der neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung für die alternative Plattform zur Fregatte 126 ist durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung in einem anderen Beschaffungstitel vorgesehen.
Der Haushaltsausschuss hatte bereits in einer früheren Sitzung erste Änderungen am Verteidigungsetat beschlossen. Damals ging es unter anderem um die Stärkung des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr.
Quelle: Bundestag














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