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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/01/2026 Nr. 73231

Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat

Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2026 gebilligt.

Fast 525 Milliarden

Der Haushalt sieht für das kommende Jahr Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 524,54 Milliarden Euro vor. 387,21 Milliarden Einnahmen sind Steuereinnahmen, 97,96 Milliarden Euro stammen aus Krediten und rund 39,36 Milliarden Euro aus sonstigen Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.

Sondervermögen

Besondere Bedeutung kommt den Sondervermögen zu, die im März 2025 durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeführt wurden. Für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind 58,07 Milliarden Euro veranschlagt, während aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ 34,80 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Zudem sind Ausgaben in Höhe von 25,51 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen. Insgesamt wächst der Verteidigungsetat auf 82,65 Milliarden Euro, was einem Anstieg von fast 33 Prozent entspricht. Dieser Betrag umfasst neben den Mitteln aus dem Sondervermögen auch Investitionen, die durch die neue Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben geschaffen wurden.

Investitionen

Die Investitionen belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf über 128 Milliarden Euro. Die Mittel sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, Forschung und Entwicklung, Wohnraum, Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit fließen.

Haushalt des Bundesrates

Auch das Budget des Bundesrates für das kommende Jahr findet sich im Haushaltsgesetz – mit knapp 41 Millionen Euro ist es allerdings einer der kleinsten Titel.

Inkrafttreten

Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, kann es mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat

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