Die EU-Kommission fordert Slowenien auf, zu gewährleisten, dass öffentliche Apothekeneinrichtungen die EU-Vergabevorschriften für Arzneimittel einhalten. Die EU-Kommission hat am 30.01.2026 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowenien (INFR(2025)4011) wegen der Beschaffung von Arzneimitteln durch öffentliche Apothekeneinrichtungen zu richten.
Gemäß der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe müssen die öffentlichen Auftraggeber für alle ihre Beschaffungen oberhalb eines bestimmten Betrags offene Standardvergabeverfahren anwenden. Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung kann nur in hinreichend begründeten Sonderfällen angewandt werden, wie auch durch die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt wird. Im Dezember 2024 änderte Slowenien seine Apothekenvorschriften und weitete die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung auf den Kauf von Arzneimitteln durch öffentliche Apothekeneinrichtungen aus. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Änderung gegen die Verpflichtungen des Mitgliedstaats gemäß der Richtlinie 2014/24/EU verstößt und dass die von Slowenien in seiner Antwort auf das Aufforderungsschreiben vorgebrachten Begründungen keine Lösung für die von der Kommission in ihrer ersten Bewertung aufgeworfenen Fragen liefern. Slowenien muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen in der mit Gründen versehenen Stellungnahme reagieren. Andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.
Quelle: EU Kommission














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