Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Er beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion; Die Linke enthielt sich. Am Donnerstagmorgen steht der Gesetzentwurf zur abschließenden Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Schwellenwerte, die den Kreis der Firmen, die unter das Gesetz fallen werden, reduzieren. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Nachträglich geändert wurden unter anderem die Berücksichtigung der Lieferdienste und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen. Neu geregelt wurde, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen können, außerdem soll die Rentenversicherung anlassbezogen die Einhaltung der Voraussetzungen des Tariftreuegesetzes überprüfen.
Die SPD-Fraktion betonte in der Ausschussberatung, man habe einen guten Kompromiss in der Koalition gefunden, auch wenn die Sozialdemokraten ambitioniertere Ziele hatten. Die Unionsfraktion hob die durch den Änderungsantrag erreichten leichteren Verfahren für die Unternehmen hervor.
Kritik kam von AfD, Grünen und Linken. Für die AfD-Fraktion schafft das Gesetz einen Tarifzwang und hebelt das Prinzip der Freiwilligkeit, auf dem die Tarifautonomie beruht, aus. Die Grünen stimmten zwar dem Gesetz zu, weil sie es grundsätzlich für richtig halten, kritisierten jedoch, ebenso wie Die Linke, den Schwellenwert bei der Auftragsvergabe und die Ausnahmen. Der Geltungsbereich des Gesetzes werde dadurch drastisch eingeschränkt, betonten die Fraktionen.
Quelle: Bundestag














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