Rechtliche und administrative Hürden für Start-ups bestünden aktuell insbesondere beim Gründungsprozess, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei der Gewinnung von (internationalen) Fachkräften sowie bei geplanten Ausstiegen von Gründern und Investoren (Exits) durch Verkauf oder Börsengang. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5585) auf eine Kleine Anfrage (21/5209) der AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung wolle „in Kürze“ eine Start-up- und Scale-up-Strategie vorlegen, in der „diesen Hürden mit konkreten Maßnahmen“ begegnet werde. Außerdem hebt die Bundesregierung hervor, dass es „administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten deutscher Start-ups im Europäischen Binnenmarkt beziehungsweise auf dem europäischen Kapitalmarkt“ gebe, die auf EU-Ebene geklärt werden müssten.
Quelle: Bundestag















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