
Der Dialogkreis IT des Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW), bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Vergabestellen, IT-Anbietern und Beratungen, traf sich am 7. Mai auf Einladung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main. Thema der Tagesveranstaltung waren die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten digital-souveräner IT-Lösungen.
Dabei wurde insbesondere ein Blick auf den neuen § 107 Abs.2 S.3 Nr.2 lit. c) GWB geworfen, mit dem das Vergabebeschleunigungsgesetz hierzu neue Möglichkeiten eröffnet:
Was ist mit Digitaler Souveränität gemeint?
Der Take aus dem hochspannenden Treffen, zu dem die wichtigsten Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Staat ihr Best Practices teilten: Mit Pragmatismus und in Etappen. Digitale Souveränität wird nicht als vollständige Autarkie verstanden, sondern als bewusster Umgang mit Risiken, Abhängigkeiten und Wechselfähigkeit.
Dabei zeigt sich ganz deutlich: Digitale Souveränität wird in den kommenden Jahren ein strategisches Kernthema bei der staatlichen IT-Beschaffung sein. Und: das Vergaberecht wird eines der entscheidenden Werkzeuge bei der Umsetzung dieser Zielsetzung sein.
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Veranstaltungshinweis:
Auch unsere Tagung, der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), befasst sich in diesem Jahr neben den Themen der Beschaffung von Künstlicher Intelligenz (KI) wie auch der Beschaffung mit KI-Unterstützung vor allem mit den Fragen zur digitalen Souveränität. Am 10. Juni 2026 wird in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hinterfragt, was „digitale Souveränität“ bedeutet und wie sie durch Beschaffung erreicht werden kann. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.















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