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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 26/10/2026 Nr. 75616

Referentenentwurf zur Neuordnung der Bundes-IT: ITZBund soll zentraler Infrastruktur- und Plattformdienstleister werden

Neuordnung des Informationszentrums Bund (ITZBund) bezüglich Zuständigkeiten und Organisationstrukturen

Der gemeinsame Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sieht eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen der Bundes-IT vor. Ziel ist es, die IT-Bereitstellung des Bundes stärker zu bündeln, zentrale Infrastrukturen zusammenzuführen und die Voraussetzungen für eine leistungsfähige, sichere und skalierbare digitale Verwaltung zu schaffen.

Im Mittelpunkt stehen die Neuausrichtung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund), die Errichtung des neuen IT-Dienstleisters FinTechBund sowie die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Netze des Bundes.

ITZBund wechselt in den Geschäftsbereich des BMDS

Das ITZBund soll aus dem Geschäftsbereich des BMF in den Geschäftsbereich des BMDS wechseln. Künftig soll es als zentraler IT-Infrastruktur- und Plattformdienstleister des Bundes fungieren. Zu seinen Schwerpunkten sollen standardisierte, sichere und skalierbare Infrastruktur- und Plattformdienste, zentrale IT-Arbeitsplätze sowie die Umsetzung der Digitalisierungsagenda des BMDS gehören.

Zum 1. Januar 2028 soll das ITZBund in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden.

Neuer IT-Dienstleister FinTechBund im Geschäftsbereich des BMF

Die bisherigen IT-Aufgaben des ITZBund für die Bundesfinanzverwaltung nach Artikel 108 GG sollen auf den neuen IT-Dienstleister FinTechBund im Geschäftsbereich des BMF übertragen werden. Das FinTechBund soll als Bundesfinanzbehörde errichtet und im Finanzverwaltungsgesetz sowie in der Abgabenordnung verankert werden.

Der Betrieb der IT-Infrastruktur für die vom FinTechBund verantworteten Verfahren soll weiterhin durch das ITZBund sichergestellt werden.

Bündelung der Netze des Bundes

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeit für die Netze des Bundes. Diese soll von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auf das ITZBund übergehen. Die Netze des Bundes und die Netze des ITZBund sollen organisatorisch in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden.

Die mit diesen Aufgaben verbundenen Beschäftigten sowie die einschlägigen Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse sollen im Wege gesetzlich geregelter Überleitungen beziehungsweise einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge übergehen und durch das ITZBund fortgeführt werden. Die Zuständigkeit für das Kerntransportnetz des Bundes soll hingegen bei der BDBOS verbleiben.

Die geplante Neuordnung zielt damit auf eine stärkere Bündelung der zentralen IT- und Netzressourcen des Bundes sowie auf eine klarere Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

Nutzung zentraler IT-Dienste und Öffnung für weitere öffentliche Auftraggeber

Für die unmittelbare Bundesverwaltung sieht der Entwurf grundsätzlich eine Verpflichtung zur Nutzung der Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste des ITZBund vor, sofern diese bedarfsgerecht und wirtschaftlich angeboten werden. Damit sollen die Nutzung gemeinsamer IT-Lösungen gestärkt, einheitliche Standards gefördert und parallele Strukturen vermieden werden.

Darüber hinaus soll das ITZBund mit Zustimmung des BMDS ausdrücklich berechtigt werden, weitere Aufgaben insbesondere für Länder, Kommunen und privatrechtlich organisierte öffentliche Auftraggeber zu übernehmen.

Der Referentenentwurf markiert einen weitreichenden Reformansatz für die IT-Organisation des Bundes. Die geplante Bündelung von Infrastruktur-, Plattform- und Netzaufgaben sowie die institutionelle Neuaufstellung des ITZBund könnten die Bereitstellung zentraler IT-Leistungen grundlegend verändern. Der weitere Gesetzgebungsprozess wird zeigen, wie die vorgesehenen Strukturen konkret ausgestaltet werden und welche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelten werden.

Quelle: Tagesspiegel vom 20.10.2026

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