4 Minuten

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/10/2026 Nr. 75519

Langfristiger EU-Haushalt: EuRH sieht Handlungsbedarf

Die geschätzte Quote fehlerhafter EU-Ausgaben ist nach wie vor zu hoch, warnt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem veröffentlichten Jahresbericht. Diese Information ist für Bürgerinnen und Bürger wichtig, die darauf vertrauen möchten, dass das Geld der EU in die richtigen Projekte fließt und konkrete Ergebnisse bringt. Sie ist aber auch wichtig für die politischen Entscheidungsträger, die derzeit über den nächsten langfristigen EU-Haushalt für 2028–2034 verhandeln. Die EU-Prüfer fordern eindringlich, bei dem derzeit diskutierten neuen Haushaltsmodell jene Schwachstellen zu vermeiden, die sie bei der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – der wichtigsten Säule des Corona-Aufbaupakets der EU – festgestellt haben. Hintergrund ist, dass die ARF wohl weitgehend als Blaupause für das künftige Haushaltsmodell dienen soll. Der Rechnungshof warnt ferner vor den Folgen der zunehmenden Verschuldung der EU, die künftige Haushalte belasten und den politischen Handlungsspielraum einschränken könnte.

Die EU-Prüfer stellen fest, dass die Jahresrechnung der EU für 2025 ein korrektes Bild vermittelt und dass die Einnahmen fehlerfrei sind. Die geschätzte Fehlerquote bei den EU-Ausgaben sei jedoch von 3,6 % im Jahr 2024 auf 3,8 % im Jahr 2025 gestiegen. Zudem seien die Prüfer bei den aus der ARF getätigten Ausgaben in Höhe von 45,4 Milliarden Euro auf Unregelmäßigkeiten gestoßen.

„Für einen ehrgeizigen Haushalt brauchen wir ebenso ehrgeizige Schutzmaßnahmen“, so der Präsident des Europäischen Rechnungshofs Tony Murphy. „Wenn die EU zu einem neuen Haushaltsmodell übergeht, das nicht mehr auf Kostenerstattungen beruht, dann muss sie aus den bisherigen Erfahrungen lernen und erkannte Fehler korrigieren. Wir müssen sicherstellen, dass mit dem Geld der EU konkrete Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.“

2025 war das vorletzte Jahr der ARF. Die EU-Länder erhalten Mittel aus dem Fonds, wenn sie vorab festgelegte Etappenziele oder Zielwerte erreichen. Bis Ende 2025 seien 237,5 Milliarden Euro der im Rahmen der ARF verfügbaren Finanzhilfen von 359,9 Milliarden Euro ausgezahlt worden, so die Prüfer. Damit müsse im letzten Jahr der ARF noch ein Drittel der Finanzhilfen – mehr als 122 Milliarden Euro – ausgezahlt werden. Bei der Nutzung der ihnen zugewiesenen ARF-Finanzhilfen gebe es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten: Nur drei der 27 Mitgliedstaaten hätten bereits mindestens 80 % der Mittel in Anspruch genommen.

Von den 37 ARF-Finanzhilfezahlungen, die im Jahr 2025 an die Mitgliedstaaten geleistet wurden, entsprachen neun nicht den geltenden Vorschriften und Bedingungen. So stellten die Prüfer beispielsweise fest, dass Etappenziele und Zielwerte nicht zufriedenstellend erreicht, die Vergabevorschriften verletzt und Vorgaben für staatliche Beihilfen nicht eingehalten wurden. Zudem bemängelten sie Schwachstellen bei der Gestaltung von Etappenzielen und Zielwerten, Lücken bei der Überwachung durch die Kommission sowie anhaltende Probleme mit der Zuverlässigkeit der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten. Daher erteilten die Prüfer mit Blick auf die ARF-Ausgaben ein sogenanntes eingeschränktes Prüfungsurteil. Darüber hinaus monieren sie, dass die EU-Länder die in ihren Aufbauplänen enthaltenen Vorgaben nach unten korrigieren konnten, ohne dies überzeugend zu begründen – teilweise sogar erst, nachdem sie bei der Kommission bereits Zahlungen beantragt hatten. Dadurch bestehe das Risiko, dass die Mitgliedstaaten EU-Gelder erhielten, obwohl sie die ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig erbringen.

Bei den traditionellen Ausgaben aus dem EU-Haushalt stellten die Prüfer erhebliche und weitverbreitete Fehler fest. Daher erteilten sie den EU-Ausgaben im siebten Jahr in Folge ein sogenanntes versagtes Prüfungsurteil. Besonders hoch waren demnach die Fehlerquoten bei den Kohäsionsmitteln zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und regionaler Entwicklung sowie bei den Ausgaben für Landwirtschaft und Umwelt. Im Kohäsionsbereich sei die Fehlerquote von 5,7 % im Jahr 2024 auf 6,6 % im Jahr 2025 gestiegen und im Bereich der Landwirtschaft und Umwelt im gleichen Zeitraum von 2,6 % auf 3,9 %. Zu den häufigsten Problemen hätten die Finanzierung von nicht förderfähigen Projekten oder Ausgaben sowie Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gezählt.

Die Prüfer warnen auch davor, dass die zunehmende Schuldenlast der EU künftige Haushalte erheblich belasten könnte. Vor allem aufgrund von NGEU könnten sich die von der EU aufgenommenen Schulden bis 2027 auf 1 Billion Euro erhöhen. Allein die Zinslasten für die nicht rückzahlbare NGEU-Unterstützung könnten im Zeitraum 2028–2034 bis zu 93 Milliarden Euro betragen. Die Vorschläge der Kommission für den nächsten Haushalt sähen zudem die Möglichkeit umfangreicher neuer Mittelaufnahmen vor – zur Unterstützung der Ukraine, zur Finanzierung der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten und für einen möglichen Einsatz des sogenannten Krisenmechanismus. Dabei könne es sich um beträchtliche Beträge handeln. So beliefen sich die seit 2014 vereinbarten Darlehen für die Ukraine – einschließlich des Anfang 2026 beschlossenen Darlehens in Höhe von 90 Milliarden Euro – auf insgesamt 170,1 Milliarden Euro. Davon seien bis Ende 2025 bereits 70,3 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Mit Blick auf künftige Haushalte mahnen die Prüfer daher zur Vorsicht. Ohne zusätzliche Einnahmequellen könne im EU-Haushalt eine erhebliche Finanzierungslücke entstehen. Um sie zu schließen, könnten schwierige Entscheidungen nötig werden, etwa höhere Beiträge der Mitgliedstaaten oder Abstriche bei den politischen Zielen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Europäischer Rechnungshof

(Noch keine Bewertung)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert