Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und „daher nicht zu verändern“. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handele es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
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