Das dürfte neu im öffentlichen Markt sein: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR in Bonn sucht einen sog. Headhunter, zu Deutsch einen gegen Provision tätigen Personalvermittler für höherwertige Positionen, “zur Vermittlung einer Leiterin bzw. eines Leiters des Kompetenzzentrums für Vergabe und Beschaffung”.
Der Auftrag
Für ihr zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement muss die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Leiterin bzw. eines Leiters des Kompetenzzentrums für Vergabe und Beschaffung neu besetzen. Zu den Aufgaben des dazu im Wege der freihändigen Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gesuchten Headhunters gehört insbesondere:
– Die Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten,
– Führung von Erstgesprächen und Vorauswahl gemäß Anforderungsprofil,
– Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der Vorausgewählten,
– Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen einschließlich Erstellung von Kandidatenprofilen vor dem Vorstellungsgespräch,
– Präsentation von bis zu fünf geeigneten KandidatInnen.
Die vollständige Bekanntmachung der Bundesanstalt finden Sie hier.
Sicherlich, die Beschaffungsstelle gilt nicht immer als die attraktivste in einer Behörde. Und auch die damit notgedrungen verbundene Beschäftigung mit dem ungeliebten Vergaberecht mag nicht unbedingt behilflich sein, die Stelle schnellstmöglich zu besetzen. Aber ob man dazu wirklich einen Headhunter benötigt?
Gleichwohl: Es gibt es einen Bedarf nach qualifizierter Besetzung von Stellen im Bereich des Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberechts. Dabei nicht nur auf Seite der Behörden, mindestens genauso auf Seite der anbietenden Unternehmen wie auch der Rechtspflege. Was also liegt näher, als dort eine Möglichkeit zur Suche und Vermittlung zu schaffen, an der sich Verwaltung, Wirtschaft und Rechtspflege begegnet – im Deutschen Vergabenetzwerk DVNW.
Im Online-Netzwerk des DVNW wird in Kürze die Möglichkeit bestehen, entsprechende Stellengesuche einzustellen, Empfehlungen abzugeben oder auch z.B. nur auf die Möglichkeit einer entsprechenden Referendarsstelle in einer Behörde oder Kanzlei hinzuweisen. Und wenn Sie noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk DVNW sind, können Sie hier kostenlos Mitglied werden.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
Da die BImA an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden ist, (“ Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“), muss sie grundsätzlich die Stelle öffentlich ausschreiben und kann sich nicht auf die“Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten“ durch einen Headhunter beschränken.
Besorgniserregend, welcher Aufwand betrieben wird (Vergabeverfahren unter Einbeziehung eines RA-Büros), um ein wenig Aufwand (Stellenausschreibung und Besetzung der Position) „outzusourcen“.
Bundesrechnungshof ick hör Dir trapsen …