Man kann es zweifellos besser machen als die Kollegen in der Hauptstadt: Die rheinland-pfälzische Landesregierung, genauer das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur in Mainz, schreibt im Wege des Verhandlungsverfahrens eine “Allgemeine Managementberatung zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn” aus (Ted-Doc-Nr. 2012/S 99-165212 v. 25.05.2012). Dabei sind “unterschiedliche Vorschläge und Ideen von interessierten Wirtschaftsteilnehmern zu sammeln”.
Der Flughafen
1952 bis 1993 wurde der Flughafen vom US-Militär genutzt. Nach Aufgabe der militärischen Nutzung identifizierte die Landesregierung Rheinland-Pfalz den Flugplatz als denjenigen, der am leichtesten einer zivilen Verwendung zuzuführen sei. Mit Recht: Auch wenn die Bezugnahme auf “Frankfurt”, das mit dem PKW nach wie vor erst in rund 1 1/2 Stunden erreichbar ist, mehr dem Marketing als der geografischen Lage im Hundsrück geschuldet ist, handelt es sich bei dem Flughafen inzwischen um den fünftgrößten Frachtflughafen in Deutschland. Vorteil: Im Gegensatz zum Flughaften Frankfurt a.M. besitzt Frankfurt-Hahn eine Nachtfluggenehmigung. Gesellschafter der Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) sind die Länder Rheinland-Pfalz (82,5 %) und Hessen (17,5 %).
Die Ausschreibung
Das Land beabsichtigt, den Flughafen Frankfurt-Hahn weiterzuentwickeln. Ziel des Vergabeverfahrens “ist die Vergabe der für die Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn erforderlichen Beratungsleistungen an einen Transaktionsberater”. Dieser soll das Land gemeinsam mit dem bereits ausgewählten und beauftragten Rechtsberater des Landes bei der Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn mit Hilfe Dritter unterstützen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Analyse der in Betracht kommenden Entwicklungsmodelle auf Basis einer strukturierten Markterkundung im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit. Dabei sind unterschiedliche Vorschläge und Ideen von interessierten Wirtschaftsteilnehmern zu sammeln, zu bewerten und einer Marktkontrolle im Hinblick auf ihre Aufnahme am Markt zu unterziehen. Anhand dessen ist eine weitere Eingrenzung und Konkretisierung der Entwicklungsmodelle im Hinblick auf die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl von privaten Dritten vorzunehmen.
Ziel
Dritter und letzter Auftragsteil ist auf Basis dieser Ergebnisse gemeinsam mit dem Rechtsberater das Land Rheinland-Pfalz bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Erstellung der vertraglichen Grundlagen zur Realisierung eines Entwicklungsmodells für den Flughafen Frankfurt-Hahn zu unterstützen.
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