In der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 06.07.2012, entscheidet der Bundesrat über die Änderung zu § 6 VgV (Vergabeverordnung) und über den Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit).
Während es sich bei der sechsten Änderung der VgV inhaltlich nur um eine Änderung der statischen Verweisung auf den überarbeiteten 2. Abschnitt der VOB/A („VOB/A EG“) handelt, wird die Beratung über den Entwurf der VSVgV (BR-Drs. 321/12 vom 25.05.2012) mehr Zeit in Anspruch nehmen. Geplant ist das Inkrafttreten der VSVgV Ende Juli/Anfang August, bis dahin gelten für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich die Interimsregelungen des BMWi bzw. BMVBS.
Da alle Ausschüsse des Bundesrates zu beiden Verordnungen eine Zustimmung empfohlen haben, erschließt sich nicht ganz, warum die „Beratung“ über den Entwurf der VSVgV noch längere Zeit in Anspruch nehmen soll. Werden die beiden Verordnungen am Freitag beschlossen, bedarf es lediglich noch der jeweiligen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Woher nimmt die Redaktion die Erkenntnis, dass noch längere Beratungen hins. der VSVgV erfolgen sollen?
Bernhard Fett, Dresden
Sehr geehrter Herr Fett,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Tatsächlich haben sowohl der federführende Wirtschaftsausschuss, als auch die mitberatenden Ausschüsse eine Zustimmungsempfehlung abgegeben. Insoweit kann wohl mit einer Zustimmung des Plenums am Freitag gerechnet werden.
Insbesondere bei politisch bedeutsamen Vorhaben kann es aber durchaus vorkommen, dass noch Plenaranträge gestellt werden. Da dies auch sehr kurzfristig passieren kann, ist eine sichere Aussage erst nach Beschlussfassung im Plenum möglich. Darauf sollte lediglich hingewiesen werden.
Mit besten Grüßen,
Ihre Vergabeblog Redaktion
Beiden Verordnungen wurde heute im Bundesratsplenum zugestimmt; ohne Plenarantrag, Gott sei Dank !!!.