Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (17/11066) erkundigt, mit welchen Summen die Bundesregierung Forschung- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen in den letzten zehn Jahren unterstützt hat und wie sich die Projektförderung an den Unternehmen seit 2005 entwickelt hat.
Der größte Teil der Wertschöpfung in Deutschland beruht laut Bundesregierung auf forschungsintensiven Produkten und Dienstleistungen. Mit ihren Investitionen in Forschung und Entwicklung würden Unternehmen hohe Werte nicht nur für sich selbst, sondern für die ganze Volkswirtschaft schaffen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort mit dem Titel „Öffentliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit Unternehmensbeteiligung“ (17/11595).
Weiter heißt es darin, dass die Gesamtausgaben des Bundes zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) der Wirtschaft im Jahr 2011 rund zwei Milliarden Euro betragen haben. Dies entspreche 15,1 Prozent der gesamten FuE-Ausgaben des Bundes. Rund 9,36 Milliarden Euro der FuE-Ausgaben des Bundes seien an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie an Einrichtungen von Bund, Länder und Gemeinden gegangen. Der Bund vergebe darüber hinaus Aufträge für Forschung und Entwicklung zur Wahrnehmung seiner unterschiedlichen originären Ressortaufgaben. Dies gelte insbesondere für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass ohne öffentliche Unterstützung für die Grundlagenforschung wie für die angewandte Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu wenig in die Zukunft investiert werden würde. Die Bundesregierung setzt nach eigener Darstellung dabei – insbesondere mit ihrer Hightech-Strategie (HTS) – auf Forschung, die drängende gesellschaftliche und globale Themen aufgreift. Dies gelte insbesondere für Klima und Energieforschung, Gesundheit, Kommunikation und die Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität. Diese Forschungsfelder könnten nur gemeinsam zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entwickelt werden.
Horizont 2020
Die europäischen Forschungsrahmenprogramme sind zur Finanzierung von Wissenschaft und Forschung in Ländern der gesamten Europäischen Union zentral. Das gilt auch für Deutschland. Eine konkrete Förderhöhe für einzelne Programme einschließlich „Horizont 2020“ sei noch nicht festgelegt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Drohende Einschnitte bei der europäischen Forschungsförderung“ (17/11448).
Die Bundesregierung tritt für eine Begrenzung der Mehrjährigen Finanziellen Rahmenplanung (MFR) der Europäischen Union auf ein Prozent des Bruttonationaleinkommens ein. Sie schlägt die Strukturierung des MFR zugunsten von Zukunftsinvestitionen wie Forschung und Innovation vor.
Die SPD hatte kürzlich eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Drohende Einschnitte bei der europäischen Forschungsförderung“ (17/11149) gestellt. Die Sozialdemokraten hatten sich bei ihren Recherchen auf Presseberichte gestützt. Die Fraktion hatte ob der drohenden Einschnitte von der Bundesregierung wissen wollen, ob sie weiterhin an der Erhöhung festhält, das nächste Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ auf 80 Milliarden Euro anzuheben.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass eine Vergleichbarkeit von „Horizont 2020“ mit den Vorläuferprogrammen nicht unmittelbar gegeben sei, da „Horizont 2020“ eine Reihe von Programmen zusammenfasse und neue Akzente setze. Eine Aufteilung von Fördermitteln auf einzelne Programme könne erst nach einer Einigung zur Gesamtausstattung des nächsten MFR erfolgen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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