Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
Postdienstleistungen ausschreiben – wie, wann und warum?
Eine funktionierende (Behörden-)Post ist elementar. Läuft alles glatt, fällt sie nicht auf; der gegenteilige Fall von verschwundenen, falsch zugestellten oder verspäteten Postsendungen kann dagegen erhebliche Probleme verursachen. Steht die Beauftragung eines neuen Postdienstleisters an, ist daher bei der Festlegung der Leistungsanforderungen, der vertraglichen Regelungen und insbesondere der Auswahlkriterien große Umsicht walten zu lassen. Außerdem sind im Vorfeld konzeptionelle Fragen zu klären, etwa ob sich die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft anbietet. Da es bei der Einlieferung zur Erlangung von Rabatten auf die Anzahl der Postsendungen ankommt, kann eine Bündelung des Beschaffungsbedarfs sinnvoll sein.
Postdienstleistungen sind als prioritäre Dienstleistungen auszuschreiben (vgl. Anlage 1 Teil A Kat. 4 VgV). Seit der Liberalisierung des Postmarktes und der endgültigen Aufhebung des Briefmonopols der Deutschen Post AG zum 1. Januar 2008 hat sich auf dem Postsektor viel getan; mittlerweile gibt es schätzungsweise 1000 Anbieter von Postdienstleistungen, die überwiegend regional tätig sind.
Die besondere Wettbewerbssituation – die Deutsche Post AG hat noch immer ca. 90 % Marktanteil – stellt öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen vor einige Herausforderungen. Beispielsweise gilt es, die Losaufteilung so vorzunehmen, dass nicht nur der Monopolist eine realistische Chance auf den Zuschlag erhält; gleiches gilt für die Anforderungen an die Zustellleistung oder die Vorlage von Nachweisen. Hinzu kommen die Besonderheiten des Postrechts, die den öffentlichen Auftraggeber u.U. zur Prüfung postrechtlicher Genehmigungen und zur Kontrolle der Einhaltung von genehmigten Entgelten zwingen.
Zwischenzeitlich haben die Vergabesenate der verbreiteten Praxis, die Postzustellung von Tag zu Tag ohne Ausschreibung direkt zu vergebe, einen Riegel vorgeschoben. Außerdem greifen Wettbewerber verstärkt langfristige, ohne Ausschreibung an die Deutschen Post AG vergebene Verträge an. Der Postmarkt und insbesondere die Vergabeverfahren stehen unter scharfer Beobachtung. Allen öffentlichen Auftraggebern ist daher zu raten, sich – sofern noch nicht geschehen – mit der Ausschreibung ihrer Postdienstleistungen zu beschäftigen.
Fazit und Einladung
Bei der Ausschreibung von Postdienstleistungen sind vergabe- und postrechtliche Besonderheiten zu beachten. Bei sorgfältiger Vorbereitung eines Vergabeverfahrens ist es jedoch möglich, eine wirtschaftliche und vor allem qualitativ hochwertige Dienstleistung einzukaufen.
All Ihre Fragen werden in dem Workshop „Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“ auf dem Deutschen Vergabetag am 23.10.2014 in Berlin gerne von Frau Rechtsanwältin Sonja Stenzel (Wegner Ullrich Müller-Helle) beantwortet. Der Workshop richtet sich gleichermaßen an öffentliche Auftraggeber und an Unternehmen der Post- und Logistikbranche.
Anmerkung zum 1. Deutscher Vergabetag 2014
Der Zuspruch für unseren Kongress hat selbst unsere optimistischen Erwartungen übertroffen. Für die Tagesveranstaltung sind wir restlos ausgebucht. Sollten Sie kein Ticket mehr erhalten haben, haben Sie noch die Möglichkeit, am festlichen Abendempfang am Potsdamer Platz teilzunehmen. Ausführliche Informationen und Anmeldung unter http://www.deutscher-vergabetag.de/.
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