Die Europäische Kommission hat Italien heute aufgefordert, das EU-Vergaberecht zu beachten. Italien hat dem Unternehmen, das derzeit als Konzessionsnehmer die Autobahn A12 von Livorno nach Civitavecchia baut und bewirtschaftet, eine Vertragsverlängerung von 18 Jahren gewährt.
Der Konzessionsvertrag wurde ohne eine vorherige Ausschreibung verlängert, wodurch potenziell interessierte Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten keine Chance hatten, sich zu bewerben. Nach EU-Recht kommt die Verlängerung einer Konzession einer neuen Konzession gleich, die wiederum nur nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren erteilt werden darf.
Nach Dafürhalten der Europäischen Kommission hat Italien daher seine Verpflichtungen aus dem EU-Vergaberecht, insbesondere aus der Richtlinie 2004/18/EG, verletzt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Teilen die italienischen Behörden nicht binnen zwei Monaten Maßnahmen mit, durch die der Verstoß gegen das EU-Recht abgestellt wird, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Angelegenheit befassen.
Quelle: EU-Kommision
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