Weniger Papier, mehr Fairness im Wettbewerb: Als plattformübergreifenden Daten- und Austauschprozessstandard in Deutschland ebnet die XVergabe dem anstehenden Ausbau der elektronischen Beschaffung den Weg. Der IT-Planungsrat bestätigte mit Beschluss vom 17. Juni, die XVergabe-Schnittstelle als nationalen Standard.
In den vergangenen Monaten arbeitete das Beschaffungsamt des BMI gemeinsam mit Vergabestellen und Software-Lösungsanbietern an der Standardisierung dieser Schnittstellenlösung, die erstmals einen einfachen, einheitlichen Bieterzugang zu den unterschiedlichen Vergabeplattformen der öffentlichen Hand schafft.
Mit einer Anwendung Zugriff auf alle Vergabeverfahren
Der XVergabe-Standard soll zu einer höheren Bieterakzeptanz und somit zu einer höheren Beteiligung am digitalen Vergabeprozess führen. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 30 unterschiedliche elektronische Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese verfügen meist weder über einen einheitlichen Bieterzugang noch sind sie interoperabel, was eine geringe Akzeptanz aller Beteiligten zur Folge hat. Die XVergabe greift hier als Schnittstelle ein und ermöglicht mit einer einzigen Client-Anwendung die Teilnahme an Vergabeverfahren von Bund, Ländern und Kommunen. „Langfristig führt die XVergabe zu einer Erhöhung der teilnehmenden Wirtschaftsunternehmen und zu mehr Fairness im Wettbewerb“, prognostiziert Frau Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des Beschaffungsamtes des BMI. „Alles in allem profitieren sämtliche Beteiligten von einer schnelleren, einfachen und wirtschaftlicheren Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestellen.“
Die XVergabe bildet einen elementaren Baustein im Projekt E-Beschaffung der Bundesregierung zur flächendeckenden Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland. Auch die EU ist im Rahmen des eSENSE-Projektes interessiert an der Schnittstellenlösung, um einen grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Diensten und Dienstleitungen klar zu definieren und die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes voranzutreiben.
Hinweis d.Red.: Die eVergabe respektive XVergabe ist eines eines der Themen auf dem 2. Deutschen Vergabetag in Berlin, hier geht es zu Programm & Anmeldung.
Über den IT-Planungsrat
Die Föderalismuskommission II hat 2009 mit Artikel 91c Grund-gesetz die Grundlage für eine verbindliche IT-Koordinierung von Bund und Ländern geschaffen. Durch diese Grundgesetzänderung hielt die Informationstechnik erstmals Einzug in die Deutsche Verfassung und der Staat hat damit die Herausforderung des schnellen technischen Fortschritts angenommen.
Der Staatsvertrag zur Ausgestaltung von Art. 91c Grundgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und definiert das Aufgabenspektrum des Gremiums. Durch das Inkrafttreten des Staatsvertrags am 1.April 2010 wurde der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik etabliert.
Quelle u.a.: Beschaffungsamt des BMI
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