Die Monopolkommission schlägt vor, Ausschreibungen im Rahmen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) technologieneutral durchzuführen.
In dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/643) vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2015 – Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ wird die geplante Mengensteuerung über Ausschreibungen begrüßt. Die Kommission hatte in ihrem letzten Gutachten vorgeschlagen, ein Quotenmodell nach schwedischem Vorbild einzuführen.
Das jetzt geplante Ausschreibungsmodell bleibe jedoch hinter den Wirkungen des Quotenmodells besonders bei der Technologieneutralität zurück. Nach Ansicht der Monopolkommission sollten die geplanten Ausschreibungen deshalb im nächsten Schritt auf eine technologieneutrale Steuerung umgestellt werden. Technologieneutrale Auktionen würden zu Wettbewerb unter den Erzeugungsanlagen führen. „Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Energiewende von den effizientesten Technologien getragen wird und die Kosten nicht unnötig anwachsen“, heißt es in der Unterrichtung. Bei technologieneutralen Auktionen würden genau die Anlagen den Zuschlag erhalten, die die gewünschte Leistung am kostengünstigsten erbringen könnten. „Welche Technologien sich durchsetzen, bestimmt der Markt“, heißt es weiter.
In einem anderen Kapitel der Unterrichtung spricht sich die Monopolkommission für die Einführung regionaler Strompreiskomponenten aus. Diese Maßnahme könnte Teile des Netzausbaus verzichtbar machen. Mit regionalen Preiskomponenten „könnte der Bedarf an Netzausbau potenziell dadurch reduziert werden, dass Erzeuger bei der Standortwahl für neue Kraftwerke den durch sie verursachten Netzausbau in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen und Kraftwerke vermehrt in der Nähe von Lastzentren ansiedeln“, erwartet die Kommission von dieser Maßnahme.
Quelle: Bundestag
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