Nordrhein-Westfalen: Der Erlass vom 6. August 2015 (MBl. NRW. S. 497) , der im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vergaberechtliche Erleichterungen geschaffen hat, läuft am 31.März 2016 aus. An seiner Stelle tritt ab 01.04.2016 der Erlass vom 12.02.2016 (MBL NRW. S. 146). Dieser ist bis zum 31.12.2016 befristet. Sie finden ihn hier. Quelle: Finanzministerium NRW
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