Wie SPIEGEL ONLINE berichtet, vergibt die Bundesregierung an das Konsortium Toll Collect den Folgeauftrag zur Mauterhebung auf weiteren 40.000 Kilometern Bundesstraßen.
Zuvor hatte die VK Bund entschieden, dass eine Direktvergabe an den bisherigen Betreiber aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten auch dann zulässig ist, wenn der Auftraggeber diese Ausschließlichkeitsrechte selbst vertraglich mit dem bestehenden Betreiber vereinbart hatte (Besprechung von Dr. Michael Sitsen, Vergabeblog.de vom 04/04/2016, Nr. 25328). Sie finden die Meldung auf SPIEGEL ONLINE hier.
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