Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"
Politik und Markt

Auswertung der Umfrage zum Thüringer Vergabegesetz

Das Thüringer Vergabegesetz gilt seit dem 1. Mai 2011 für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Thüringen im Baubereich ab 50.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen ab 20.000 Euro. In diesem Jahr wird dieses Gesetz durch die Landesregierung evaluiert. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern hat vorab eine Umfrage durchgeführt, bei der Unternehmen verschiedener Branchen zu ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Vergabegesetz befragt wurden.

Fakten zur Erhebung

2.600 Unternehmen waren durch die Thüringer Industrie-  und  Handelskammern aufgefordert, sich an der Umfrage zu beteiligen. Hierzu zählten Firmen aus  dem Baugewerbe, Branchen wie der Meß-, Prüf- und Regelungstechnik, der Medizin- und Labortechnik, dem IT-Bereich, dem Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, der Abfall- und Abwasserbeseitigung, Speditionen und Kurierdienstleister, dem Reinigungsgewerbe, Lieferanten von Büromaterialien und technischem Equipment sowie Ingenieurbüros. Die Rücklaufquote betrug 20 Prozent.

Ergebnisse

Die Mehrzahl der befragten Unternehmen ist für die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes und begrüßt einheitliche Regeln für Bund und Länder. Vor allem der erhöhte Zeit- und Kostenaufwand bei der Zusammenstellung der Unterlagen steht in der Kritik. So hat inzwischen jeder Fünfte kein Interesse mehr, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

80 Prozent der Unternehmen antworteten, dass die durch das Gesetz auf den Weg gebrachten Kriterien selten bis gar nicht verlangt werden, wie die Förderung der Erstausbildung und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen im Beruf. Wenn allerdings diese Nachweise kaum abgefordert werden, weil sie nicht messbar sind, entwickeln sich diese Vorschriften zu einem bürokratielastigen Papiertiger. Deshalb sollten sie wegfallen.

Zudem spricht sich die Mehrheit der Unternehmen für eine Vereinfachung der Nachweiserbringung bei öffentlichen Ausschreibungen aus. Hierbei kann der IHK- Präqualifizierungsservice für den Dienstleistungsbereich, nämlich die Vorabprüfung.

ausschreibungsrelevanter Nachweise, Abhilfe schaffen. Im Rahmen dieser Präqualifizierung wird dem Unternehmen ein Zertifikat für dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für jeweils 12 Monate ausgestellt, das der Vorlage bei öffentlichen Ausschreibungen dient.

Um dem Thüringer Vergabeportal langfristig mehr Schlagkraft zu verleihen und den Aufwand zur Suche nach Ausschreibungen zu minimieren, wäre eine zwingende Veröffentlichungspflicht aller Vergabestellen, auch der Kommunen notwendig. Dies fordern im Übrigen auch 62 Prozent der befragten Unternehmen. Thüringen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern relative niedrige Wertgrenzen, ab denen öffentliche Vergabeverfahren verpflichtend sind. Zwei Drittel der Unternehmen sprechen sich für eine Erhöhung dieser Wertgrenzen in Thüringen aus.

Weitere Informationen sowie detailierte Ergebnisse finde Sie hier und hier.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammer

 

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert