Vergabeblog

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Politik und MarktVerkehr

Verkehrsinfrastruktur – Gemeinsame Erklärung von ZDB, ZDH, ADAC und BVMB

„Ein intaktes Verkehrsnetz ist sowohl für die Bürger und Bürgerinnen wie auch für die gewerbliche Wirtschaft unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder auf, dafür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.“ Dies erklären der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, ADAC –Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, sowie der Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, Thorsten Bode, gemeinsam im Vorfeld der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder.
ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: „Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Verkehrsnetz ist, dass das Finanzvolumen für die Bundesverkehrswege zwingend auf bedarfsgerechtem Niveau – das sind mindestens 15 Mrd. Euro jährlich – verstetigt wird und dass die Investitionsmittel langfristig und überjährig gebunden sind. Dazu zählt aber auch, die Bauherrenkompetenz und Planungseffizienz der Bauverwaltung zu stärken sowie passgerechte institutionelle Strukturen zu schaffen.“
Eine Bundesfernstraßengesellschaft, wie sie derzeit diskutiert wird, sollte als schlanke Managementgesellschaft die Integration der Finanzierung in die Leistungsprozesse verantworten und hierzu auf die regionale Planungs- und Umsetzungskompetenz der Länder zurückgreifen. Dagegen ist eine umfassende Zentralisierung der Verwaltung einschließlich Planung und Auftragsvergabe ausschließlich auf Bundesebene nicht sinnvoll. Diese in öffentlichem Eigentum befindliche Gesellschaft des Bundes hätte aus Sicht der Verbände die Aufgabe, die Bereitstellung der Finanzmittel für die Umsetzung der strategischen Ziele auf Gesamtnetzebene mit der Planung, Vergabe und Durchführung von Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Erhalt und Betrieb auf dezentraler Ebene zu koordinieren. Die Auswahl von Neu- und Ausbaumaßnahmen muss sich weiterhin nach den politischen Prioritäten und den langfristigen verkehrlichen Notwendigkeiten richten, wie sie sich im Bundesverkehrswegeplan manifestieren.„Grundvoraussetzung dafür ist, dass die öffentliche Hand die Verantwortung für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge behält und diese auch wahrnimmt“, so Loewenstein. „Faktische Sachzwänge aufgrund einer mangelnden Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand dürfen nicht dazu führen, dass ÖPP als Beschaffungsvariante den Vorzug vor der konventionellen Vergabe erhält. Wenn ÖPP auch zukünftig eine Rolle spielen soll, dann muss dies auch mittelstandsfreundlicher ausgestaltet sein.“
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer betont die Bedeutung der Infrastruktur auf Landes- und kommunaler Ebene: „Für das Handwerk sind auch die Infrastrukturen der Länder und Kommunen von großer Bedeutung: Hier ist noch längst keine nachhaltige Sicherung einer soliden zukünftigen Finanzierung erreicht. Bund und Länder sind hier aufgerufen, sich auf Reformen im Finanzausgleich, bei den Entflechtungs- und Regionalisierungsmitteln zur langfristigen Sicherung der Finanzierung der regionalen und lokalen Verkehrswege zu einigen. Die Zuweisungen des Bundes für kommunale Straßen und den öffentlichen Personennahverkehr müssen über 2019 hinaus verlängert werden. Das Verkehrssystem ist nur als Gesamtsystem funktionsfähig.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

 

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