Regelmäßig werden in Verfahren mit Teilnahmewettbewerb in der Teilnahmephase die Teilnahmeunterlagen bereitgestellt, die Unterlagen für die Ausschreibungsphase nach Abschluss der Teilnahmephase den geeigneten Bietern mit der Angebotsaufforderung übersandt. Zu Recht erst dann? Gute Frage und interessante Antworten im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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