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Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern Abend seine Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht.

Darüber hinaus wurde der Text an den Bundesanzeiger mit der Bitte um Bekanntmachung übermittelt. Dies wird voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar erfolgen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die UVgO weder mit der Online-Stellung noch mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Sie muss jeweils für den Bund und jedes Land durch einen Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung/ Landesvergabegesetz in Kraft gesetzt werden (sog. „Einführungserlasse“). Für den Bund laufen hierzu die Vorbereitungen; anvisiert ist ein Inkraftsetzen im Frühjahr 2017.

Die UVgO ersetzt die VOL/A in der Fassung der Verkündung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, ber. 2010 S. 755). Nach Inkrtafttreten gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).

Hier finden die finale Fassung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Das BMWi hat zusätzliche Erläuterungen zur UVgO veröffentlicht, die Sie unter diesem Link finden.


Hinweis der Redaktion: Wir möchten Sie auf unser Seminar „Die UVgO – Reform des Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte“ – Was kommt auf die Praxis zu?” hinweisen. Das Seminar richtet sich nicht nur an Mitarbeiter von Vergabestellen, sondern auch und insbesondere an die entsprechende Leitungsebene, um sich einen grundlegenden Überblick über die geänderte Rechtslage zu verschaffen (Seminardetails und Anmeldung). Unser komplettes Seminarangebot finden Sie unter www.dvnw-akademie.de.

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