Die Antwort ist perplex.

Die BReg behauptet, keinen unbegründeten Positionen erstattet zu haben. Die BReg stellt dann aber dar, unberechtigte Ansprüche abgelehnt zu haben und deswegen verklagt worden zu sein. Folglich richtete sich die Klage allein auf die Vergütung unbegründeter Positionen. Darauf wurde im Wege eines Vergleichs Geld gezahlt. Mithin wurden unbegründete Positionen bezahlt.

Das mag zweckmäßig gewesen sein, auch wenn ich persönlich das bezweifle. Aber die Behauptung, keine unbegründeten Forderungen beglichen zu haben, ist mit den Tatsachen nicht zu vereinbaren.

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