Der Bund hat vom Mautbetreiber Toll Collect geltend gemachte Ansprüche nicht beglichen haben, wenn diese nach seiner Auffassung nicht begründet waren. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4191) deutlich. In der Antwort wird auf ein Dokument verwiesen, das auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu finden ist und den Titel „10 Fragen zu Toll Collect“ trägt. Zu der dort aufgeführten Frage, ob der Bund direkt oder indirekt unberechtigte Forderungen der Toll Collect GmbH beglichen hat, indem er einem Vergleich im Schiedsverfahren zugestimmt hat, heißt es: Über die gesamte Vertragslaufzeit seien mehrere Millionen einzelne Aufwandspositionen angefallen. Insbesondere strittige Ausgaben im Marketingbereich, die Toll Collect zur Abrechnung vorgelegt habe, „waren nach Ansicht des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nicht vergütungsrelevant“. Diese seien vom BAG stets geprüft, abgelehnt und nicht bezahlt worden.
„Das BMVI lässt keine unzutreffenden Abrechnungen auf sich beruhen und hat beim BAG ein gut funktionierendes System zur Kontrolle von Abrechnungen eingerichtet“, heißt es in der Vorlage. Dies gelte auch für Forderungen von Toll Collect gegen den Bund auf Erstattung von Aufwendungen für die in der Medienberichterstattung genannte Oldtimer Rallye Hamburg Berlin Klassik, den Aufenthalt von Unternehmensmitarbeitern im Hotel „Zur Bleiche“ oder die Unterstützung eines Kinderheims.
„Das nun beendete Schiedsverfahren II zeigt, dass der Bund von Toll Collect geltend gemachte Ansprüche nicht beglichen hat, wenn diese nicht begründet waren“, heißt es weiter. Deshalb habe Toll Collect gegen den Bund geklagt. Es zeige auch, dass der Bund dort eine Rückzahlung verlangt hat, „wo er nachträglich erkannt hat, dass Ansprüche unbegründet waren“. Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Einigung im Schiedsverfahren habe gezeigt, „dass die Einigung das für den Bund und damit für den Steuerzahler beste zu erzielende Ergebnis war“.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
Die Antwort ist perplex.
Die BReg behauptet, keinen unbegründeten Positionen erstattet zu haben. Die BReg stellt dann aber dar, unberechtigte Ansprüche abgelehnt zu haben und deswegen verklagt worden zu sein. Folglich richtete sich die Klage allein auf die Vergütung unbegründeter Positionen. Darauf wurde im Wege eines Vergleichs Geld gezahlt. Mithin wurden unbegründete Positionen bezahlt.
Das mag zweckmäßig gewesen sein, auch wenn ich persönlich das bezweifle. Aber die Behauptung, keine unbegründeten Forderungen beglichen zu haben, ist mit den Tatsachen nicht zu vereinbaren.