Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich vergangenen Donnerstag auf die technischen Spezifikationen für ein digitales grünes Zertifikat geeinigt. Ein digitales grünes Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es soll den freien Personenverkehr in der Pandemie erleichtern. „Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein für den Aufbau der Infrastruktur des digitalen grünen Zertifikats auf EU-Ebene“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese Leitlinien, die von den nationalen Experten einstimmig angenommen wurden, zeigen das Engagement und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und werden ihnen die für eine rasche Umsetzung erforderlichen Spezifikationen an die Hand geben.“
Die EU-Kommission werde bis zum 1. Juni so weit sein und den Mitgliedstaaten den Anschluss ermöglichen. Damit könne sie sicherstellen, dass das System bis zur Sommersaison in Betrieb sein wird. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit die notwendige technische Infrastruktur so schnell wie möglich eingeführt wird.
Die vereinbarte technische Spezifikation umfasst die Datenstruktur und die Kodierungsmechanismen, einschließlich des QR-Codes, der sicherstellen wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, EU-weit gelesen und überprüft werden können.
Die Richtlinien beschreiben auch das EU-Gateway. Es wurde von der Kommission eingerichtet und wird den Austausch von elektronischen Signaturschlüsseln ermöglichen, so dass die Echtheit von Digitalen Grünen Zertifikaten EU-weit überprüft werden kann. Es werden keine persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber durch das Gateway geleitet, da dies für die Verifizierung nicht notwendig ist.
Schließlich beschreiben die Leitlinien Referenzimplementierungen für Software zur Ausstellung von Digitalen Grünen Zertifikaten, eine Referenz-App zur Verifizierung von Zertifikaten und eine Vorlage für eine Wallet-App, in der die Bürger die Zertifikate speichern können. Während es den Mitgliedstaaten obliegt, diese Systeme auf nationaler Ebene einzurichten, werden die Referenzimplementierungen dazu beitragen, die Einführung zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten auf ihnen aufbauen können. Die Referenzimplementierungen werden Open Source sein und bis Mitte Mai zur Verfügung stehen.
Hintergrund
Am 17. März nahm die Kommission einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ein digitales grünes Zertifikat an.
Am 14. April nahm der Rat sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag an. Eine Abstimmung des Europäischen Parlaments wird in Kürze erwartet, nachdem es beschlossen hat, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten. Sobald das Parlament sein Mandat annimmt, können die Verhandlungen zwischen den Institutionen beginnen.
Damit die Zertifikate im Juni eingeführt werden können, muss die technische Umsetzung parallel zum Gesetzgebungsverfahren voranschreiten. Die im eHealth Network, einem freiwilligen Netzwerk, das die für eHealth zuständigen nationalen Behörden verbindet, verabschiedeten Leitlinien für technische Spezifikationen bauen auf der engen Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten auf. Erste Leitlinien waren bereits im Januar verabschiedet und am 12. März aktualisiert worden, und am 12. März 2021 wurde ein Entwurf für einen Vertrauensrahmen vereinbart.
Der nächste Schritt auf der technischen Seite ist nun der Aufbau der nationalen Infrastruktur, der Roll-out der nationalen Lösungen für die Ausstellung, Verifizierung und Speicherung sowie die Einrichtung des EU-Gateways. Nach einer Pilotphase im Mai soll das EU-Gateway ab Juni für die Anbindung der Mitgliedsstaaten bereit sein. Eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedstaaten hat Interesse bekundet, an dem Pilotprojekt teilzunehmen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Inbetriebnahme des Gateways auch technisch und finanziell unterstützen.
Die neuesten Informationen über die Coronavirus-Maßnahmen sowie die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Reisebeschränkungen sind auf der Plattform Re-open EU verfügbar.
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Quelle: EU Kommission
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