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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 24/08/2021 Nr. 47776

Open-Data-Strategie der Bundesregierung

Als Unterrichtung (19/31900) hat die Bundesregierung ihre „Open-Data-Strategie“ vorgelegt. Danach bieten offene Daten (Open Data) „weitreichende Nutzungspotenziale und spielen damit im nationalen und internationalen Datenökosystem eine vielversprechende, eigenständige Rolle“. Dieser besonderen Stellung solle nun mit der Veröffentlichung einer speziellen Open-Data-Strategie Rechnung getragen werden.

Mit der vorliegenden Strategie greift die Bundesregierung den Angaben zufolge bestehende Signale aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf. Unter anderem seien Rückmeldungen aus der Online-Konsultation zur Datenstrategie der Bundesregierung zum Anlass genommen worden, eine Weiterentwicklung datenpolitischer Maßnahmen wie das Dashboard Deutschland im Statistischen Bundesamt mit einer stärkeren Ausrichtung auf Open Data anzustreben.

Auch der Wunsch, die Daten der Bundesverwaltung sichtbarer zu machen, finde mit der Schaffung eines Themenkataloges zu Open Data Eingang in die Open-Data-Strategie, heißt es in der Unterrichtung weiter. Zudem wolle man im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat GovData.de als nationales Metadatenportal für Open Data von Bund, Ländern und Kommunen weiter stärken.

Ziel der Strategie ist es laut Vorlage, die Bereitstellung und Nutzung von Open Data entlang bestimmter Leitlinien zu unterstützen und in den kommenden fünf Jahren durch eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen voranzutreiben. Deutschland solle bei der Nutzung von Open Data zu den internationalen Vorreitern zählen, indem man durch die Bereitstellung von Daten wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale hebe, flexibel auf internationale Trends und nationale Entwicklungen eingehe sowie zu einer stärkeren Vernetzung zwischen Akteuren und Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und Datennutzern beitrage.

Ebenso gehört zu den Leitlinien den Angaben zufolge, noch stärker evidenzbasierte und nachvollziehbarere Entscheidungen durch Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu ermöglichen und eine wirksame Open Data-Kultur in der Bundesverwaltung zu unterstützen. Weitere Leitlinien sind laut Unterrichtung, eine „verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten unter Beachtung von Datenschutz und Datensouveränität“ zu fördern und die Open Data-Politik des Bundes an den Grundsätzen der Internationalen Open Data Charta auszurichten.

Quelle: Bundestag

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