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DB Regio AG erringt Teilerfolg (OLG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2021 – 54 Verg 5/21).

Entscheidung– Land muss ein Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr fortführen. Der Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2021 die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein teilweise aufgehoben und das Land-Schleswig Holstein zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens verpflichtet.

Zum Hintergrund: Das Land Schleswig-Holstein hatte den Schienenpersonennahverkehr in den drei Netzen Ost, Ost-West und Nord neu ausgeschrieben. Die nicht elektrifizierten Verbindungen in den Netzen Ost und Nord wurden bisher von der DB Regio AG bedient. Das Land Schleswig-Holstein hatte im Februar 2021 der DB Regio AG im Vergabeverfahren mitgeteilt, dass diese bei allen drei Netzen nicht den Zuschlag erhalten werde, da die Angebote der weiteren Bieter wirtschaftlicher seien. Bezüglich des Netzes Nord beabsichtigte das Land, den Auftrag einem Mitbewerber zu erteilen. Unter anderem hiergegen richtete sich die DB Regio AG mit einem Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein, angesiedelt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit. Technologie und Tourismus. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, woraufhin die DB Regio AG sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegte.

Der Senat hat mit dem heutigen Beschluss die Entscheidung der Vergabekammer aufgehoben und die Vergabestelle angewiesen, das Vergabeverfahren für das Los Nord unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats fortzuführen. Der Senat hat – anders als die Vergabestelle und die Vergabekammer – Zweifel, dass der von der Vergabestelle vorgesehene Bieter die notwendige technische und berufliche Eignung ausreichend nachgewiesen hat. Nach der Auslegung der Auftragsbekanntmachung durch den Senat ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Bieters jedenfalls eine Referenz über die Durchführung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Schienenpersonennahverkehr vorzulegen. Einen derartigen Nachweis hatte der von der Vergabestelle für den Auftrag vorgesehene Bieter nicht vorgelegt.

Bezüglich der Netze Ost und Ost-West musste keine Entscheidung des Senats in der Hauptsache mehr ergehen. Das Land Schleswig-Holstein und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen mbH (LNVG) hatten auf einen weiteren Senatsbeschluss vom 5. Juli 2021 in dem Parallelverfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Aktenzeichen 54 Verg 4/21) bereits die Aufträge für die Netze Ost und Ost-West erteilt. Daraufhin nahm die DB Regio AG insoweit ihren Nachprüfungsantrag zurück.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

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