Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat gestern die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe von Cloud-Leistungen durch die öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) sollen die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Erstmalig stehen damit standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud Lösungen der Öffentlichen Hand zur Verfügung.
Nach intensiven Verhandlungen mit der IT-Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), hat die öffentliche Hand sich mit dem Bitkom auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die von Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren.
Die EVB-IT Cloud wurden für die Beschaffung von Cloudleistungen erarbeitet.
Die neuen EVB-IT Cloud wurden so ausgestaltet, dass sie für die Beschaffung unterschiedlicher Lösungsmodelle, insbesondere IaaS, PaaS, SaaS und MCS (Managed Cloudservices) genutzt werden können. In Bereichen wie dem Datenschutz oder der IT-Sicherheit knüpfen die EVB-IT Cloud an bereits etablierte Vorgaben und Regelwerke wie den Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an. Ein ergänzender Kriterienkatalog schafft die Grundlage für die fachliche Diskussion über Anforderungen der konkreten Ausschreibung. Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen, die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT), werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In den Verhandlungen werden die IT-Anbieter durch den Bitkom vertreten.
„Für Anwender bedeutet dies Flexibilität bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen. Dadurch wird den verschiedenen Einsatzszenarien von Cloud-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen“, erläutert der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Claudius Grupp von Sopra Steria.
Den Mustervertrag zur Beschaffung von Cloudleistungen finden Sie hier.
18 Monate nach ihrer Veröffentlichung werden die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und ggf. angepasst. Hierzu ist die Arbeitsgruppe EVB-IT insbesondere auf das Feedback der Anwender angewiesen. Erfahrungen und Anregungen können an folgende Emailanschrift gerichtet werden: DGI5@bmi.bund.de.
Quelle: CIO Bund
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