Palantir hat bereits im Jahr 2018 für Aussehen gesorgt. Denn in Hessen wurde 2018 ein Untersuchungsausschuss wegen Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung der Analysesoftware „Gotham“ der Firma Palantir Technologies eingerichtet (siehe Vergabeblog.de vom 18/09/2018, Nr. 38509). Heute steht Palantir erneut in den Medien, da das Bundesverfassungsgericht den Einsatz einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg zwar grundsätzlich für möglich hält, aber gesetzliche Änderungen fordert. Das Berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel: „Urteil zur Palantir-Software: Automatisierte Datenanalyse bei der Polizei ist verfassungswidrig – in der jetzigen Form„.
0 Kommentare