Die Frage, ob Ausschreibung für preisgebundene Bücher überhaupt einen Sinn ergeben, beantwortet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels recht klar: „Ausschreibungen für preisgebundene Schulbücher (machen) nach unserer Auffassung eigentlich keinen Sinn“. Dennoch wird die Pflicht zu Ausschreibung erkannt, weshlab der Börsenverein Merkblätter zur Durchführung von Vergabeverfahren zur Verfügung stellt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht, dass Auftraggeber verfahrensunabhängig die Besonderheiten der Buchpreisbindung beachten müssten und erkennt hier insbesondere in dem Aufeinandertreffen mit dem Vergaberecht „einen enormen Aufklärungsbedarf“.
Aus diesem Grund hat der Verein Informationsunterlagen zusammengestellt, die hier eingesehen werden können.
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern siehe insbesondere die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschl. v. 01.09.2022 – 17 Verg 2/22) und die Entscheidungsbesprechung auf dem Vergabeblog:
https://www.vergabeblog.de/2023-02-13/das-vergaberecht-in-der-schule-oder-law-about-the-books-olg-rostock-beschl-v-01-09-2022-17-verg-2-22/