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Bundesrat stimmt eForms zu und fordert rechtssichere Berechnung des geschätzten Auftragswertes

Der Bundesrat hat in am 16. Juni 2023 beschlossen, der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) (siehe gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Zudem fordert er die Bundesregierung im Wege der Erschließung auf:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) sowie der entsprechenden Normen in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zu begrenzen.

Die Begründung können Sie dem Beschluss 0203-23 B entnehmen.

Quelle: Bundesrat

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