Der Bundesrat hat in am 16. Juni 2023 beschlossen, der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) (siehe
gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Zudem fordert er die Bundesregierung im Wege der Erschließung auf:Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) sowie der entsprechenden Normen in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zu begrenzen.
Die Begründung können Sie dem Beschluss 0203-23 B entnehmen.
Quelle: Bundesrat
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