Unter dem Titel: „CDU-Vorschlag: Streit über Vorrang für Open Source im Thüringer Vergaberecht“ berichtet Heise Online von einer Warnung der Open Source Business Alliance, die nämlich behaupte, dass die CDU Thüringen die vorrangige Beschaffung freier Software in Thüringen streichen wolle. § 4 des Thüringer Vergabegesetzes schreibt vor: „Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig erfolgen.“ Die CDU erkennt hier eine unnötige Doppelung, die sich bereits aus Landesrecht ergäbe.
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