Ob Fortbildungen für nachhaltige Entwicklungen, Effizienzvorgaben beim Bau oder der Grundsatz der Vermeidung von Dienstreisen – das Verwaltungshandeln beim Bund ist zielgerichteter im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit geworden. Das zeigt der Monitoringbericht 2022.
Die Bundesverwaltung handelte im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit erneut zielgerichteter – ein Programm, das sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat. Wie der Monitoringbericht 2022 dazu zeigt, will sie damit Vorbild sein und zeigen, dass Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann.
Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.
Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in der Kürze der Zeit bereits viel erreicht: Alle vorgesehenen fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils, eine davon sogar schon vollständig erreicht. Kurz dahinter stand in der Zielerreichung das Anwendungsfeld Gesundheit. Von sechs Teilmaßnahmen waren drei bereits vollständig erreicht, zugleich aber eine teilweise umgesetzt und eine weitere begonnen.
Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren im Berichtsjahr mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen.
Insgesamt hat sich im Vorjahresvergleich der Anteil der vollständig umgesetzten Maßnahmen verdoppelt, und zwar auf etwa ein Achtel aller Maßnahmen. Gut ein Fünftel der Maßnahmen waren großteils umgesetzt und ein Drittel zumindest teilweise. Zusammen betrachtet lässt sich feststellen, dass gut zwei Drittel der Maßnahmen mindestens teilweise umgesetzt waren. Im Vorjahr traf das erst auf etwa die Hälfte aller Maßnahmen zu. Das heißt, die Bundesverwaltung hat sich in ihrem Verwaltungshandeln weiter im Sinne der Nachhaltigkeit entwickelt.
Den Monitoringbericht 2022 zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 – „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bundesregierung
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